{"id":2206,"date":"2019-08-02T12:48:15","date_gmt":"2019-08-02T10:48:15","guid":{"rendered":"https:\/\/posesja-plazowa.pl\/sehen-sie-wie-sie-die-mehrwertsteuer-zurueckerhalten\/"},"modified":"2022-05-31T13:15:05","modified_gmt":"2022-05-31T11:15:05","slug":"sehen-sie-wie-sie-die-mehrwertsteuer-zurueckerhalten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/posesja-plazowa.pl\/de\/sehen-sie-wie-sie-die-mehrwertsteuer-zurueckerhalten\/","title":{"rendered":"Sehen Sie, wie Sie die Mehrwertsteuer zur\u00fcckerhalten"},"content":{"rendered":"\n<p>Bitte beachten Sie, dass jeder Wohnungsk\u00e4ufer, unabh\u00e4ngig davon, ob er ein im Gemeindeamt eingetragenes Gewerbe betreibt oder nicht, zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Das bedeutet, dass Sie beim Kauf einer Wohnung tats\u00e4chlich nur deren Nettowert tragen.<\/p>\n\n<p>Nachfolgend finden Sie Informationen zur M\u00f6glichkeit des Vorsteuerabzugs.<\/p>\n\n<p><strong> I. Nat\u00fcrliche Personen, die keine Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit aus\u00fcben<\/strong><\/p>\n\n<p>a) M\u00f6glichkeit der Mehrwertsteuerr\u00fcckerstattung ohne Gewerbeanmeldungspflicht.<br\/> Gem\u00e4\u00df Art. 86 Sek. 1 des Gesetzes vom 11. M\u00e4rz 2004 \u00fcber die Steuer auf Waren und Dienstleistungen [im Folgenden: das &#8220;MwSt.-Gesetz&#8221;] ist der Steuerzahler berechtigt, den geschuldeten Steuerbetrag zu k\u00fcrzen, soweit Gegenst\u00e4nde und Dienstleistungen zur Aus\u00fcbung steuerpflichtiger T\u00e4tigkeiten verwendet werden in H\u00f6he der Vorsteuer.<br\/> Es ist zu betonen, dass die Aus\u00fcbung von steuerpflichtigen Vermietungst\u00e4tigkeiten in geringem Umfang nicht mit der Pflicht zur Registrierung der Gewerbet\u00e4tigkeit gem\u00e4\u00df dem Gesetz vom 2. Juli 2004 \u00fcber die Gewerbefreiheit verbunden sein muss. In Ihrem Fall sollte die Vermietung der Wohnung nicht mit einer solchen Verpflichtung verbunden sein.<br\/> Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass Voraussetzung f\u00fcr den Erhalt der MwSt.-R\u00fcckerstattung die Nutzung der betreffenden Apartments in ihrer Gesamtheit f\u00fcr die Aus\u00fcbung von T\u00e4tigkeiten ist, die dem MwSt.-Satz von 23 % unterliegen (Vermietung), und nicht f\u00fcr Ihre eigenen Bed\u00fcrfnisse. Die teilweise Eigennutzung der Wohnung f\u00fchrt zu der Pflicht, die zum Vorsteuerabzug berechtigten und die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten T\u00e4tigkeiten gesondert anzugeben und diesen angemessene Vorsteuerbetr\u00e4ge beim Erwerb des Grundst\u00fccks zuzuordnen , was bedeutet, dass Sie dann nicht berechtigt w\u00e4ren, die gesamte Mehrwertsteuer abzuziehen. Daher empfehlen wir zum Zweck des Vorsteuerabzugs, die Wohnung in ihrer Gesamtheit f\u00fcr steuerpflichtige T\u00e4tigkeiten in Form der Vermietung zu nutzen.<br\/> b) Verfahren zur Beantragung einer Mehrwertsteuerr\u00fcckerstattung \u2013 Schritt f\u00fcr Schritt.<\/p>\n\n<p><strong>Um das Recht auf Vorsteuerabzug beim Kauf einer Wohnung auszu\u00fcben, sollten Sie:<\/strong><\/p>\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Registrieren Sie sich als aktiver Mehrwertsteuerzahler. Zu diesem Zweck wird gem\u00e4\u00df Art. 96 Sek. 1 UStG ist bei dem f\u00fcr den Ort der Erbringung der steuerpflichtigen T\u00e4tigkeit zust\u00e4ndigen Finanzamt ein Antrag auf Umsatzsteuer-Anmeldung zu stellen. Wenn die Wohnungsvermietung Ihre einzige umsatzsteuerpflichtige T\u00e4tigkeit ist, ist die zust\u00e4ndige Stelle f\u00fcr die Einreichung der Umsatzsteuer-R der Leiter des Finanzamtes in Ko\u0142obrzeg. Das Datum des R\u00fccktritts vom Recht auf Mehrwertsteuerbefreiung (Feld Nr. 38) sollte das Datum der Zahlung der ersten Vorauszahlung f\u00fcr den Kauf der Wohnung oder das Datum der Unterzeichnung des Vorvertrags f\u00fcr den Verkauf der Wohnung sein (je nach was fr\u00fcher ist). Ein Muster eines ausgef\u00fcllten VAT-R-Formulars, in dem die monatliche Abrechnung ausgew\u00e4hlt wurde, finden Sie unten (falls Sie sich f\u00fcr eine viertelj\u00e4hrliche Abrechnung entscheiden, sollten Sie:<br\/> \u2022 Punkt 1 im Feld 44 ausw\u00e4hlen \u2013 \u201eDer Steuerzahler w\u00e4hlt die Option der Abrechnung f\u00fcr Quartalsperioden\u201c;<br\/> \u2022 W\u00e4hlen Sie Punkt 51 \u2013 \u201eDer Steuerzahler reicht die MwSt.-7K-Erkl\u00e4rungen ein\u201c;<br\/> \u2022 bis zum 25. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem Sie die steuerpflichtige T\u00e4tigkeit aufgenommen haben, eine Erkl\u00e4rung \u00fcber die Wahl der viertelj\u00e4hrlichen Abrechnungsmethode beim Finanzamtsleiter abgeben). Der MWST-R-Antrag sollte vor der ersten Anzahlung gestellt werden, am besten vor Unterzeichnung des Vorvertrags f\u00fcr den Verkauf der Wohnung, oder parallel zu diesen Aktivit\u00e4ten.<\/li><li>Sammeln Sie gem\u00e4\u00df Art. 109 Absatz. 3 UStG, vom Verk\u00e4ufer der Wohnung erhaltene Rechnungen, die sp\u00e4tere Zahlungen f\u00fcr den Kauf der Wohnung dokumentieren (aus denen die NIP-Nummer des Steuerzahlers hervorgeht) im Umsatzsteuerregister.<\/li><li>Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen, die Mietforderungen dokumentieren und in das Umsatzsteuerregister eintragen;<\/li><li>Senden Sie gem\u00e4\u00df Art. 99 Sek. 1 UStG, Umsatzsteuererkl\u00e4rungen, in denen Sie den Wert der Ausgangs- und Vorsteuer ausweisen. Es gilt die Regel, monatlich bis zum 25. des Folgemonats eine MwSt.-7-Erkl\u00e4rung einzureichen. Bitte beachten Sie, dass gem\u00e4\u00df Art. 99 Sek. 2 UStG haben Sie auch die M\u00f6glichkeit, eine viertelj\u00e4hrliche Abrechnungsart zu w\u00e4hlen. Wenn Sie sich bei der Aufnahme Ihres Unternehmens f\u00fcr die viertelj\u00e4hrliche Methode entscheiden w\u00fcrden, sollten Sie bis zum 25 der viertelj\u00e4hrlichen Abrechnungsmethode.<\/li><\/ol>\n<p><strong>In Ihrer Steuererkl\u00e4rung k\u00f6nnen Sie:<\/strong><\/p>\n\n<p>a) den auf den Verkauf in einem bestimmten Monat (Quartal) f\u00e4lligen Steuerbetrag um den Betrag der Steuer reduzieren, die f\u00fcr den Kauf der Wohnung erhoben wurde (in der Praxis in Ihrem Fall bis zur Ausstellung der ersten Rechnung f\u00fcr die Miete), diese M\u00f6glichkeit wird nicht m\u00f6glich sein);<br\/> b) den Vorsteuer\u00fcberschuss \u00fcber die f\u00e4llige Steuer auf nachfolgende Abrechnungsperioden \u00fcbertragen;<br\/> c) einen Antrag auf Erstattung des Vorsteuer\u00fcberschusses stellen.<br\/> Gem\u00e4\u00df Art. 87 des Mehrwertsteuergesetzes wird die Mehrwertsteuer auf das Bankkonto des Steuerzahlers erstattet:<br\/> a) innerhalb von 60 Tagen ab Abgabe der Steuererkl\u00e4rung durch den Steuerpflichtigen, wenn der Steuerpflichtige im Besteuerungszeitraum eine steuerpflichtige T\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt hat (falls die G\u00fcltigkeit der Erkl\u00e4rung einer zus\u00e4tzlichen Pr\u00fcfung bedarf, kann der Leiter des Finanzamtes diese verl\u00e4ngern Zeitraum);<br\/> b) auf Verlangen des Steuerpflichtigen innerhalb von 25 Tagen ab Abgabe der Erkl\u00e4rung, wenn sich die in der Steuererkl\u00e4rung ausgewiesenen Betr\u00e4ge der Vorsteuer u. a. aus ergeben aus Rechnungen \u00fcber vollst\u00e4ndig beglichene Forderungen;<br\/> c) innerhalb von 180 Tagen ab Abgabe der Steuererkl\u00e4rung durch den Steuerzahler, wenn der Steuerzahler die steuerpflichtige T\u00e4tigkeit im Steuerzeitraum nicht ausge\u00fcbt hat.<br\/> In der Praxis m\u00fcssen Sie also die 180-t\u00e4gige Mehrwertsteuererstattungsfrist ber\u00fccksichtigen oder sich entscheiden, den \u00dcberschuss auf sp\u00e4tere Abrechnungszeitr\u00e4ume zu \u00fcbertragen, was insbesondere dann von Vorteil ist, wenn Sie sich kurz vor dem erwarteten Eingang des ersten als Mehrwertsteuerzahler registrieren mieten. leasen.<\/p>\n\n<p><strong>II. Nat\u00fcrliche Personen, die ein Unternehmen f\u00fchren<\/strong><\/p>\n\n<p>Um die Mehrwertsteuer auf die gekaufte Wohnung abziehen zu k\u00f6nnen, muss eine nat\u00fcrliche Person, die ein im Gemeindeamt registriertes Unternehmen betreibt, den Status eines aktiven Mehrwertsteuerzahlers haben.<\/p>\n\n<p>Personen, die die Wohnung kaufen, die bereits ein Unternehmen f\u00fchren und den Status eines aktiven Mehrwertsteuerzahlers haben, ziehen die Mehrwertsteuer f\u00fcr die Ausgaben ab, die f\u00fcr den Kauf im Monat (Quartal) des Erhalts einer Rechnung entstanden sind, die diese Ausgaben belegt, gem\u00e4\u00df der oben in Bezug darauf dargestellten Methode an Personen, die keine in den Amtsgemeinden registrierte Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit aus\u00fcben.<br\/><\/p>\n\n<p>Andererseits k\u00f6nnen Personen, die im Rahmen ihrer unternehmerischen T\u00e4tigkeit bisher von der Mehrwertsteuerbefreiung nach Art. 113 des MwSt.-Gesetzes m\u00fcssen sie, um eine MwSt.-R\u00fcckerstattung f\u00fcr den Kauf der Wohnung zu erhalten, von dieser Befreiung zur\u00fccktreten und einen MwSt.-R-Registrierungsantrag stellen. Gem\u00e4\u00df Art. 113 Absatz. 4 UStG ist Voraussetzung f\u00fcr den Verzicht auf die Befreiung die Abgabe einer schriftlichen Mitteilung an den Leiter des Finanzamtes vor Beginn des Monats, in dem auf die Befreiung verzichtet wird. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung von der Befreiung sollte daher vor Beginn des Monats erfolgen, in dem die erste Vorauszahlung geleistet wird, am besten vor Unterzeichnung des Vorvertrags \u00fcber den Verkauf der Wohnung.<br\/><\/p>\n\n<p>Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie im Falle des Verzichts auf die Befreiung verpflichtet sind, Umsatzsteuer auf alle von Ihnen im Rahmen Ihrer Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit get\u00e4tigten Ums\u00e4tze, nicht nur aus der Vermietung der Wohnung, zu berechnen.<br\/><\/p>\n\n<p><strong>Der Abzug der Mehrwertsteuer auf die gekaufte Wohnung ist m\u00f6glich durch:<\/strong><\/p>\n\n<p>a) K\u00fcrzung nach Art. 86 Sek. 1 UStG, die H\u00f6he der Ausgangssteuer, die sich aus den in einem bestimmten Abrechnungszeitraum besteuerten Ums\u00e4tzen ergibt, die sich aus den Rechnungen ergibt, die den Kauf der Wohnung belegen;<br\/> b) falls der Vorsteuerbetrag im Besteuerungszeitraum h\u00f6her sein wird als der geschuldete Steuerbetrag, gem\u00e4\u00df Art. 87 Sek. 1 UStG haben Sie das Recht, den Steuerbetrag f\u00fcr die n\u00e4chsten Abrechnungszeitr\u00e4ume um diese Differenz zu k\u00fcrzen oder die Mehrwertsteuer auf Ihr Bankkonto zu erstatten.<br\/> Gem\u00e4\u00df Art. 87 des Mehrwertsteuergesetzes wird die Mehrwertsteuer auf das Bankkonto des Steuerzahlers erstattet:<br\/> a) innerhalb von 60 Tagen ab Abgabe der Steuererkl\u00e4rung durch den Steuerpflichtigen, wenn der Steuerpflichtige im Besteuerungszeitraum eine steuerpflichtige T\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt hat (falls die G\u00fcltigkeit der Erkl\u00e4rung einer zus\u00e4tzlichen Pr\u00fcfung bedarf, kann der Leiter des Finanzamtes diese verl\u00e4ngern Zeitraum);<br\/> b) auf Verlangen des Steuerpflichtigen innerhalb von 25 Tagen ab Abgabe der Erkl\u00e4rung, wenn sich die in der Steuererkl\u00e4rung ausgewiesenen Betr\u00e4ge der Vorsteuer u. a. aus ergeben aus Rechnungen \u00fcber vollst\u00e4ndig beglichene Forderungen;<br\/> c) innerhalb von 180 Tagen ab Abgabe der Steuererkl\u00e4rung durch den Steuerzahler, wenn der Steuerzahler die steuerpflichtige T\u00e4tigkeit im Steuerzeitraum nicht ausge\u00fcbt hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bitte beachten Sie, dass jeder Wohnungsk\u00e4ufer, unabh\u00e4ngig davon, ob er ein im Gemeindeamt eingetragenes Gewerbe betreibt oder nicht, zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. 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